Allgemeine Richtlinien 22. - 24. November 2024
Messegelände Berlin, Messedamm 22, D-14055 Berlin

1. Anmeldung:
Anmeldung bis zum 01.08.2023 zurücksenden.
Danach erhalten Sie eine Rechnung, die gleichzeitig Standbestätigung ist. Bis zum Anmeldetermin 01.08.2023 ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Danach kann nur in Ausnahmefällen einer bedingten Entlassung aus dem Vertrag, vorbehaltlich einer Weitervermietung zugestimmt werden. Als Kostenersatz sind dabei 25% des Standgeldes zu leisten.
Erfolgt keine schriftliche Abmeldung, ist das Standgeld auch bei Nicht-erscheinen des Ausstellers fällig. Jeder angefangene Meter Ausstellungsfläche wird voll berechnet. Wird nachträglich mehr Fläche als gemeldet beansprucht und belegt, so ist der Mehrbetrag sofort fällig und nachzu-zahlen. Bearbeitungsgebühr bei Zahlung vor Ort: Euro 20,– zuzügl. gesetzl. MwSt.
Der Stand darf erst nach vollständiger Bezahlung der Gebühren belegt werden. Die Stände dürfen nicht verrückt, auseinandergezogen oder nach vorne und zur Seite vergrößert werden, andernfalls muss der Stand vollständig abgebaut werden! Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.

2. Zahlung:
nach Erhalt der Rechnung und Standbestätigung per - Überweisung auf das Konto: „Pfundt, Berlin-Mineralien“,
Kto.Deutsche Bank AG; IBAN: DE 88 100 708 480 4536876 01 BIC (SWIFT): DEU DE DB110

3. Auf- und Abbau:
Donnerstag, 21. Nov. 2024 12 - 22 Uhr
Freitag, 22. Nov. 2024 7 - 10 Uhr
Samstag, 23. Nov. 2024 8 - 10 Uhr
Sonntag, 24. Nov. 2024 8 - 10 Uhr und 18 - 24 Uhr
Ein vorzeitiger Aufbau ist am Mittwoch, 20.11.2024, von 10 - 22 Uhr nur bei vorheriger Anmeldung möglich. Die Kosten von 20,- Euro pro m2 zuzügl. gesetzl. MwSt. sind an die Messe Berlin zu bezahlen.
Öffnungszeiten für Besucher täglich von 10 - 18 Uhr.
Die Rückseite der Halle ist für das Be- und Entladen unbedingt freizuhalten bzw. zu räumen.

4. Ausstellerausweise:
Jeder Aussteller erhält je nach Standgröße Ausweise
1 „Ausstellungsmeter“ (AM) = 1 Ausweis; 2 - 5 AM = 2 Ausweise; 6 - 8 AM = 3 Ausweise; ab 9 AM = 4 Ausweise. Weitere Ausweise kosten Euro 10,–/Stück zuzüglich gesetzl. MwSt.
Für verloren gegangene bzw. vergessene Ausstellerausweise gibt es keinen kostenlosen Ersatz. Die Ausstellerausweise müssen namentlich gekennzeichnet werden und sind nicht übertragbar. Sie müssen den Mitarbeitern von Berlin-Mineralien bei Kontrollen vorgezeigt werden.

ACHTUNG - NEUE REGELUNG
5. Zufahrt Messegelände / Parkscheine:
Vor Einfahrt auf das Messegelände Berlin muss sich jeder Aussteller selbständig mit seinem Fahrzeug-Kennzeichen bei der Messe Berlin anmelden. Die Zufahrt und der Aufenthalt während des Aufbaus sind jetzt kostenpflichtig!
Wie die Anmeldung erfolgt, können Sie über diesen Link einsehen.:  Messe Berlin - visifair (messe-berlin.de)

Das Parken auf dem Messegelände tagsüber während der drei Veranstaltungstage ist gebührenpflichtig. Die Parkscheine werden vor Veranstaltungsbeginn in der Ausstellungshalle verkauft oder erhalten Sie digital nach Bestellung. Der Parkschein gilt nur während der Öffnungszeiten. Nachts ist das Parken auf dem Messegelände nicht gestattet. Die Gebühr beträgt für alle drei Tage Euro 75,– (inkl. gesetzl. MwSt.).
Nach Veranstaltungsende kann das Gelände zum Abbau am Sonntag, 24.11.2024 ab 18 Uhr gegen eine Gebühr befahren werden. Auch hierfür ist eine selbständige Anmeldung bei der Messe Berlin erforderlich. Ausgenommen davon sind Aussteller, die einen Parkschein für drei Tage gekauft haben. Für Anhänger ist ein extra Parkschein erforderlich. 

6. Standgestaltung / Glas und Acrylglas / Werbung:
Der Aussteller verpflichtet sich zu einer guten Ausstattung seines Standes, Beleuchtung sowie Abdeckung der Tischvorderseite.
Tische, Wände und Fußböden dürfen nicht benagelt oder beklebt werden. Klebestreifen müssen vom Teilnehmer selbständig entfernt werden. Für Bearbeitungsmaschinen stehen keine Wasseranschlüsse sowie Abwasseranlagen zur Verfügung. Der Kreislauf muss also bei der Maschine geschlossen werden. Es darf nur für die Konstruktion und den Einsatzzweck geeignetes Sicherheitsglas bei allen Standbauten verwendet werden.
Die Ausgabe von Prospektmaterial oder sonstiger Werbung der Aussteller ist nur innerhalb des eigenen Standes gestattet. Das Auslegen, Plakatieren und Verteilen von Material ist nicht gestattet, sofern es nicht vom Veranstalter schriftlich zugesagt ist. Aus Feuerschutzgründen ist das Dekorieren mit Kunststoff- und Seidenpflanzen nicht gestattet. Gemäß Versammlungsstättenverordnung ist das Mitbringen von Tieren während der Veranstaltungszeit nicht erlaubt.
Pflicht ist eine sichtbare Firmen- und Namensanbringung mit Anschrift am Stand des Ausstellers.

7. Feuermelder / Rauchen:
Die an den Wandseiten der Halle befindlichen Feuermelder dürfen nicht mit Vitrinen oder Ausstellungsexponaten zugestellt werden. Es muss ein sofortiger Zugriff gewährleistet sein. Zusätzlich hat jeder Aussteller einen eigenen Feuerlöscher am Stand vorzuweisen. Es besteht allgemeines Rauchverbot auf dem Messegelände Berlin.

8. Stromversorgung:
Elektrische Anschlüsse sind vorhanden.
Die Anschlusskosten sind gestaffelt nach Standgröße:
1- 3 Meter = 50,– Euro, 4 - 6 Meter = 60,– Eruo, 7- 8 Meter = 70,– Eruo, ab 9 Meter = 80,– Euro zuzügl. der gesetzl. MwSt. inkl. Verbrauch und unabhängig von der anzuschließenden Wattzahl.
Auch bei Nichtnutzung der vorhandenen Stromanschlüsse werden die Anschlusskosten in Rechnung gestellt.
Für Lampen, Verlängerungskabel und Verteilerdosen hat jeder selbst zu sorgen. Die elektrischen Anlagen müssen den gesetzlichen Vorschriften des VDE entsprechen.

9. Abfallentsorgung:
Der Stand muss nach dem Abbau sauber verlassen werden.
Da einige Aussteller bis zu 1 cbm Müll und Verpackungen hinterlassen, werden diese nachträglich mit den Kosten von z. Zt. Euro 50,– zuzügl. der gesetzl. MwSt. pro cbm belastet. Aus diesem Grund muss jeder Aussteller sein Verpackungsmaterial, Kästen, Kartons usw. wieder mitnehmen.

10. Haftung / Versicherung:
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung oder Verlust der Ausstellungswaren und der Standausrüstung. Für alle zoll- und steuerrechtlichen Belange ist jeder Aussteller selbst verantwortlich. Bei Ausfall, Verschiebung, Verlegung oder vorzeitiger Schließung der Ausstellung sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.

11. Datennutzung / -schutz
Der Aussteller ist damit einverstanden, dass seine übermittelten Daten von dem Veranstalter unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Kunden und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

12. Ausstellungsobjekte / Warenangebote:
Mineralien, Fossilien, Edelsteine, Gold- und Silberschmuck, geschliffene Sammlersteine, Schleifmaschinen und Zubehör, Steinfiguren, Muscheln, Korallen, Perlen, Bernstein, Kristallschmuck, Wandschmuck, Holzschmuck, Seidenarbeiten, Modeschmuck, antiker Schmuck, synthetische Steine, Fachbücher, Vitrinen, Sammlerzubehör. Alle Exponate müssen mit Preisen versehen sein. Ihnen muss ein Etikett mit der Bezeichnung der Art des Minerals/des Fossils und des Fundpunktes beigegeben werden. Giftige und radioaktive Mineralien sind ausdrücklich als solche zu kennzeichnen und nur an Personen ab 18 Jahren abzugeben. Geklebte, gefärbte oder synthetische Artikel sind entsprechend zu kennzeichnen. Eine Nichteinhaltung hat den Ausschluss von der Ausstellung zur Folge.

13. Visum-Anfragen:
Einladungen für Visa-Anträge sind kostenpflichtig (40 Euro pro Person). Hierfür erhalten Sie auf Anfrage ein separates Formular.

14. Ausstellungsziel:
Die MINERALIS bietet als internationale Verkaufsausstellung allen Mineralien- u. Fossiliensammlern, Museen, Fachhändlern, Vertretern artverwandter Berufszweige und Zubehörlieferanten die Gelegenheit zu umfangreicher Information, Kauf, Verkauf und Tausch.

15. Sonstiges / Salvatorische Klausel / Hygiene- und Sicherheitskonzept
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Berlin.
Sollten die allgemeinen Richtlinien teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen bzw. die Lücke durch eine solche Regelung zu ersetzen oder auszufüllen, mit der der von den Parteien verfolgte wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann.
Die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften müssen eingehalten werden.

Teilnahmebedingungen (deutsch)
General Guidelines (english)
Hygienekonzept Messe Berlin (deutsch)

Berlin, April 2024 - Organisation: Berlin – Mineralien, Pfundt, Altrader Weg 22, D-12355 Berlin, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, Phone: +49 · (0)30 · 663 43 33; Mobil: 0177 · 663 43 33; Fax: +49 · (0)30 · 664 42 98, www.mineralis.de